Bewegliche Feiertage: |
Feste Feiertage: |
Besondere Tage: |
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Rosenmontag: Montag, 12. Februar 1923 Faschingsdienstag: Dienstag, 13. Februar 1923 Palmsonntag: Sonntag, 25. März 1923 Gründonnerstag: Donnerstag, 29. März 1923 Karfreitag: Freitag, 30. März 1923 Ostersonntag: Sonntag, 01. April 1923 Ostermontag: Montag, 02. April 1923 Christi Himmelfahrt, Vatertag: Donnerstag, 10. Mai 1923 Pfingstsonntag: Sonntag, 20. Mai 1923 Pfingstmontag: Montag, 21. Mai 1923 Fronleichnam: Donnerstag, 31. Mai 1923 Buß- und Bettag: Mittwoch, 21. November 1923 |
Neujahr: Montag, 01. Januar 1923 Heilige Drei Könige: Samstag, 06. Januar 1923 Maria Himmelfahrt: Mittwoch, 15. August 1923 Reformationstag: Mittwoch, 31. Oktober 1923 Allerheiligen: Donnerstag, 01. November 1923 Allerseelen: Freitag, 02. November 1923 Heiligabend: Montag, 24. Dezember 1923 1. Weihnachtsfeiertag: Dienstag, 25. Dezember 1923 2. Weihnachtsfeiertag, Stephanstag: Mittwoch, 26. Dezember 1923 Silvester: Montag, 31. Dezember 1923 |
Valentinstag: Mittwoch, 14. Februar 1923 Aschermittwoch: Mittwoch, 14. Februar 1923 Muttertag: Sonntag, 13. Mai 1923 Halloween: Mittwoch, 31. Oktober 1923 Martinstag: Sonntag, 11. November 1923 Nikolaustag: Donnerstag, 06. Dezember 1923 1. Advent: Sonntag, 02. Dezember 1923 2. Advent: Sonntag, 09. Dezember 1923 3. Advent: Sonntag, 16. Dezember 1923 4. Advent: Sonntag, 23. Dezember 1923 |
Die Trennung in bewegliche und feste Feiertage sowie in besondere Tage mag ungewöhnlich erscheinen, ist aber für manche Zwecke hilfreich. Kalender ohne diese Trennung gibt es an genügend anderen Stellen.
Nicht alle der hier gelisteten Tage wurden in jedem Jahr gefeiert oder waren in diesem gebräuchlich. So ist der Tag der deutschen Einheit erst seit 1990 am 3. Oktober, ab dem Jahr 1954 bis 1990 war er am 17. Juni. Im Jahr 1990 wurde er also zwei Mal gefeiert.
Die meisten Feiertage haben einen religiösen Hintergrund, was im deutschen Kulturkreis natürlich einen christlichen Hintergrund bedeutet. Die wichtigsten christlichen Feste sind Weihnachten und Ostern. Weihnachten ist ein gutes Beispiel für einen festen Feiertag, jedes Jahr vom 24. bis zum 26. Dezember. Ostern dagegen ist beweglich, der Ostersonntag fällt auf den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling, frühestens am 22. März. Nichtreligiöse Feiertage sind beispielsweise Tag der Deutschen Einheit und Tag der Arbeit. Dazu kommt das Neujahr am ersten Januar als einzig kalendarisch begründeter Feiertag des Jahres.
Fronleichnam und Buß- und Bettag gelten nur in manchen Regionen als Feiertage. Der Fronleichnam wird im katholischen Raum begangen, der Buß- und Bettag im evangelischen. Auch der Reformationstag ist ein evangelischer Feiertag, wird aber mitunter auch in katholisch geprägten Regionen begangen. Hier sind die Regelungen kompliziert und veränderlich. Der Gründonnerstag dagegen ist ein Tag mit besonderen Regeln, der aber zumeist nicht als Feiertag in dem Sinne begangen wird, dass arbeitsfrei wäre.
Die hier gelisteten besonderen Tage sind keine Feiertage im üblichen Sinne, fallen aber oft auf Feiertage oder Sonntage, so wie der erste bis vierte Advent. Valentinstag und Aschermittwoch, Frauentag, Martinstag und Nikolaustag hingegen sind gewöhnliche Arbeitstage.